Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein entscheidender Bestandteil des Europäischen Investitionsplans im Rahmen des Green Deals. Das übergreifende Ziel dieser Strategie ist es, einen Wandel hin zu nachhaltigen Investitionen zu fördern. Die EU-Taxonomie-Verordnung strebt insbesondere an, einen standardisierten Rahmen für die Klassifizierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten zu schaffen. Durch die Festlegung klarer Kriterien und Leitlinien zielt die Verordnung darauf ab, Investitionen auf Aktivitäten umzulenken, die zu den Nachhaltigkeitszielen der EU beitragen und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen und nachhaltigen Wirtschaft erleichtern. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung von Transparenz, Einheitlichkeit und Verantwortlichkeit im Bereich der nachhaltigen Finanzierung und unterstützt die Ausrichtung von Investitionen auf die Klima- und Energieziele der EU.
Die EU-Taxonomie Verordnung schafft einen einheitlichen Rahmen für die Bewertung von Unternehmen auf der Grundlage ihrer Projekte und liefert eine klare Definition von Nachhaltigkeit. Dies wird durch die Erstellung einer Liste von Wirtschaftstätigkeiten erreicht, Die Europäische Union definiert sechs zentrale Umweltziele:
Eine Tätigkeit wird als umweltfreundlich eingestuft, wenn sie:
Eine solche Tätigkeit wird auch als „Taxonomiekonform“ bezeichnet.
Ein Beispiel: Eine Windturbine trägt zur Minderung des Klimawandels bei, indem sie Emissionen reduziert. Sie sollte jedoch nicht in einem Naturschutzgebiet, wie einem Nationalpark, aufgestellt werden, wo sie die Biodiversität beeinträchtigen würde. Ebenso darf sie nicht von illegal beschäftigten Arbeitern installiert werden.