Indem die EU-Taxonomie-Verordnung geeignete Definitionen für ökologisch nachhaltige Tätigkeiten bietet, kommt sie Unternehmen, Investoren und politischen Entscheidungsträgern gleichermaßen zugute. Sie schafft Klarheit, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig angesehen werden können bzw. welche zumindest einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs wichtigsten Umweltziele der EU-Taxonomie leisten können, ohne die anderen fünf Ziele wesentlich zu beeinträchtigen, und die soziale Mindestgarantie einhalten. Sie stärkt das Vertrauen der Investoren, schützt vor Greenwashing, ermutigt