Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein entscheidender Bestandteil des Europäischen Investitionsplans im Rahmen des Green Deals. Das übergreifende Ziel dieser Strategie ist es, einen Wandel hin zu nachhaltigen Investitionen zu fördern. Die EU-Taxonomie-Verordnung strebt insbesondere an, einen standardisierten Rahmen für die Klassifizierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten zu schaffen. Durch die Festlegung klarer Kriterien und Leitlinien zielt die Verordnung darauf ab, Investitionen auf Aktivitäten umzulenken, die zu den Nachhaltigkeitszielen der EU beitragen und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen und nachhaltigen Wirtschaft erleichtern. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung von Transparenz, Einheitlichkeit und Verantwortlichkeit im Bereich der nachhaltigen Finanzierung und unterstützt die Ausrichtung von Investitionen auf die Klima- und Energieziele der EU.