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EU Taxonomie

Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein entscheidender Bestandteil des Europäischen Investitionsplans im Rahmen des Green Deals. Das übergreifende Ziel dieser Strategie ist es, einen Wandel hin zu nachhaltigen Investitionen zu fördern. Die EU-Taxonomie-Verordnung strebt insbesondere an, einen standardisierten Rahmen für die Klassifizierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten zu schaffen. Durch die Festlegung klarer Kriterien und Leitlinien zielt die Verordnung darauf ab, Investitionen auf Aktivitäten umzulenken, die zu den Nachhaltigkeitszielen der EU beitragen und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen und nachhaltigen Wirtschaft erleichtern. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung von Transparenz, Einheitlichkeit und Verantwortlichkeit im Bereich der nachhaltigen Finanzierung und unterstützt die Ausrichtung von Investitionen auf die Klima- und Energieziele der EU.
Die EU-Taxonomie Verordnung (EU 2020/852) ist ein umfassendes Klassifizierungssystem, anhand dessen ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten identifiziert werden sollen. Unternehmen müssen nachweisen, wie sie auf der Grundlage vordefinierter Kriterien umweltfreundlich wirtschaften und investieren. Dazu sind Sie verpflichtet in ihrer nichtfinanziellen Erklärung (NFD) im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung taxonomiekonforme Umsatzerlöse, Investitionen und Betriebsausgaben sowie zusätzliche Erläuterungen zu ermitteln und offenlegen.
Die EU-Taxonomie Verordnung schafft einen einheitlichen Rahmen für die Bewertung von Unternehmen auf der Grundlage ihrer Projekte und liefert eine klare Definition von Nachhaltigkeit. Dies wird durch die Erstellung einer Liste von Wirtschaftstätigkeiten erreicht, die mit den folgenden Umweltzielen in Einklang stehen: Klimaschutz

Klimaschutz

Anpassung an den Klimawandel

nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen

Wandel zur Kreislaufwirtschaft

Schutz von Ökosystemen

Vermeidung von Verschmutzung

Indem die EU-Taxonomie-Verordnung geeignete Definitionen für ökologisch nachhaltige Tätigkeiten bietet, kommt sie Unternehmen, Investoren und politischen Entscheidungsträgern gleichermaßen zugute. Sie schafft Klarheit, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig angesehen werden können bzw. welche zumindest einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs wichtigsten Umweltziele der EU-Taxonomie leisten können, ohne die anderen fünf Ziele wesentlich zu beeinträchtigen, und die soziale Mindestgarantie einhalten. Sie stärkt das Vertrauen der Investoren, schützt vor Greenwashing, ermutigt
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